HWK Schwaben empfiehlt private und geschäftliche Notfallvorsorge
Fällt der Firmenchef plötzlich aus, so kommt in den meisten Handwerksbetrieben das ganze Unternehmen zum Stillstand. Denn es gibt oft keine zweite Führungsebene. Oder Personen die im Notfall mit den erforderlichen Vollmachten ausgestattet sind, um den Betrieb weiterzuführen.
Sind alle Vollmachten, eine Patientenverfügung, wichtige Passwörter und Kontakte hinterlegt? Falls nicht, dann besteht dringender Handlungsbedarf.
Grundsätzliche Fragen zur Notfallvorsorge beantworten die betriebswirtschaftlichen Berater der HWK Schwaben unseren Mitgliedsbetrieben kostenfrei.
Notfallplanung
Jede Person sollte eine private und betriebliche Notfallplanung haben. Dies bedeutet: für vorübergehende oder längere Krankheit, Unfall oder Tod klare Regelungen getroffen zu haben. Es muss zum Beispiel klar sein, wer im Betrieb Bestellungen ausführen, auf das Bankkonto zugreifen oder Aufträge bearbeiten darf.
Dazu müssen Vollmachten (Bankvollmacht, Kassenvollmacht, Zeichnungsbefugnis, etc.), eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung erstellt werden. Für den schlimmsten Fall benötigt jeder Geschäftsinhaber ein Testament.
Digitaler Zugang
Die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber muss entsprechende Vollmachten schriftlich erteilen. Im Detail sollte festgelegt werden, wer beispielsweise Zugang zu Online-Daten und Daten auf Speichermedien bekommt, ob Accounts deaktiviert oder gegebenenfalls gelöscht werden oder was mit Dateien, Fotos und Videos geschieht.
Dies gilt auch für den Zugang zur eigenen Homepage, der Facebookseite oder anderen Plattformen.
Notfallordner der HWK Schwaben
Zur Vorsorge sollten Dokumente oder ein Notfallordner vorhanden sein, damit Ihre Vertrauten und Bevollmächtigten die Geschäfte weiterführen können. Die Handwerkskammer für Schwaben stellt Ihnen einen solchen Ordner gerne zur Verfügung. Der Ordner kann unter der E-Mail Adresse: beratung.augsburg@hwk-schwaben.de angefordert werden.