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Förderung von Forschung und EntwicklungMit Geld vom Staat etwas Großes machen

Steuerliche Förderung oder Innovationsgutschein – um den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen, gibt es einige gute Förderinstrumente, die einfach zu beantragen sind.



Forschungszulagengesetz

Mit dem Forschungszulagengesetz wird Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – die steuerliche Begünstigung ihrer Forschungsausgaben ermöglicht. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Was ist die Forschungszulage? Wer kann sie in Anspruch nehmen? Wie funktioniert das Antragsverfahren? Die wichtigsten Eckpunkte zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung werden in einem Erklärvideo kurz und knapp in vier Minuten erläutert.



Innovationsgutschein Bayern

Der Innovationsgutschein Bayern ist speziell für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe gedacht.
Eine hohe Anzahl von technischen Innovationen stammt aus dem Handwerk. Allerdings werden viele gute und innovative Ideen nicht weiterverfolgt. Die Gründe liegen oft beim finanziellen Aufwand für die Umsetzung der Innovationen. Hier kann der Innovationsgutschein Bayern schnell und einfach helfen: Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern können ohne großen bürokratischen Aufwand einen Innovationsgutschein beantragen und damit bis zu 60% Zuschuss für externe Entwicklungsdienstleistungen erhalten!

Sie haben eine Idee oder entwickeln ein innovatives Produkt und möchten gerne von den staatlichen finanziellen Anreizen zur Förderung von Forschung- und Entwicklung profitieren?

Wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihr Interesse!

Martin Melanie

Melanie Martin

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86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1570

Fax 0821 3259-21570

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