Neuordnung der Berufsausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk
Am 8. Juli 2021 wurde im Bundesgesetzblatt die neue Ausbildungsordnung für die Ausbildung zum Maler und Lackierer/zur Malerin und Lackiererin veröffentlicht. Die neue Verordnung tritt zum 01. August 2021 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt beginnenden Ausbildungsverhältnisse.
Die Neuordnung modernisiert das Berufsbild und bezieht die energetische Sanierung sowie zunehmende Spezialisierungen mit ein.
Wesentliche Änderungen sind zum Beispiel:
- die Anzahl der Fachrichtungen wird von drei auf fünf ausgeweitet:
- Gestaltung und Instandhaltung
- Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik (neu)
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege
- Bauten- und Korrosionsschutz
- Ausbautechnik und Oberflächengestaltung (neu)
- die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in einer gestreckten Form - Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2 - statt.
- die zweijährige Ausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter entfällt.
Alle weiteren Neuerungen entnehmen Sie der Ausbildungsverordnung, die auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Download zur Verfügung steht.
Für Fragen steht Ihnen das Team Ausbildungsberatung gerne zur Verfügung.