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Neue Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben

Das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur ist gestartet. Das Programm ist – wie vom Handwerk gefordert – auf einen längeren Zeitraum hin angelegt. Es wird bis Ende 2024 laufen und umfasst 1,6 Mrd. Euro für die Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie 5 Mrd. Euro für zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur. Förderberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine. 



Das Förderprogramm umfasst bis 2024:

  • Förderung für die Anschaffung von Neufahrzeugen in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug (batterie-, brennstoffzellenelektrischem Antrieb, sowie Plug-In-Hybrid- und Oberleitungs-Verbrenner-Hybridfahrzeugen)

  • Förderung der dafür erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben oder

  • Förderung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben

Der erste Förderaufruf ist bis zum 27.09.2021 befristet. Im Anschluss werden weitere Förderaufrufe mit ggf. etwas angepassten Schwerpunkten folgen.

Die Einreichung der Anträge ist ab sofort in elektronischer Form über das eService-Portal möglich: Startseite - Antragsportal des BMVI (bund.de)



Es gibt ein Auswahlverfahren:

Dabei sollen unter anderem die erwartete elektrische Jahresfahrleistung, die Antriebsart, das zulässige Gesamtgewicht und die Investitionsmehrausgaben je beantragtem Nutzfahrzeug eine Rolle spielen.

Wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an!

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Melanie Martin

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