Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mit dem 01.10.2021 startete die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Damit sollen Bürokratie und Kosten eingespart und eine lückenlose Dokumentation von Arbeitsunfähigkeitszeiten bei den Krankenkassen sichergestellt werden. Unter der eAU ist die digitale Information der gesetzlichen Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten zu verstehen, welche künftig von den Arztpraxen übernommen wird. Demzufolge entfällt die Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Versicherten bei der Krankenkasse.

Für eine Übergangszeit bis Juli 2022 erhält der Arbeitnehmer weiterhin eine ausgedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Ab 01.07.2022 können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsinformationen elektronisch bei den Krankenkassen abrufen und zwar über ihr Entgeltabrechnungsprogramm. Dies bedeutet, es ist ein aktives Handeln des Arbeitgebers erforderlich. Der Arbeitnehmer erhält vom Arzt dann nur noch einen Papierausdruck für seine persönlichen Unterlagen.

Bis zum Jahresende 2021 sollte sich der gesetzlich Versicherte bei seiner Arztpraxis erkundigen, ob diese bereits über die notwendigen technischen Voraussetzungen zur digitalen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verfügt. Bis 31.12.2021 dürfen Arztpraxen noch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papier ausstellen. Für privat Versicherte gilt das Vorgesagte nicht. Diese müssen weiterhin ihre Krankenversicherung und den Arbeitgeber selbst informieren.

Festzuhalten bleibt aber, dass die Anzeigepflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfalle weiterhin bestehen. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit und dessen voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf folgender Internetseite: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung



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