Reisewarnung
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Reisewarnung und Rückkehr nach Deutschland - Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Reisewarnung

Seit dem 01. Oktober 2020 gelten weltweit wieder differenzierte, länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Sie lösen damit die pauschale Reisewarnung für außereuropäische Länder ab, die bis zum 30. September bestand.
Aktuelle Hinweise über die Einreisebedingungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Re-Open EU
In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist seit dem 15. Juni freies Reisen ohne Grenzkontrollen und Beschränkungen der Freizügigkeit wieder möglich.

Die neue Webseite  „Re-Open EU“ der Europäischen Kommission beinhaltet aktuelle Informationen über Reisen und Urlaub in der EU, unter anderem zu Verkehrsmitteln, Reisebeschränkungen und Regeln zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, wie Abstandsregeln und Tragen von Gesichtsmasken.

Auswärtiges Amt: Reisewarnung anlässlich der COVID-19 Pandemie



Rückkehr nach Deutschland - Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten

In Bayern gilt bis zum 08. November 2020 eine Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende. Laut aktueller Einreise-Quarantäneverordnung gilt Folgendes:

Personen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich in eine 14-tägige häusliche  Quarantäne begeben und sich unverzüglich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) melden.

Die Risikogebiete werden vom Robert Koch-Institut eingestuft: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete

Ausnahmen von der Quarantäne- und Meldepflicht sind im §2 der Einreise-Quarantäneverordnung geregelt.

Das bayerische Gesundheitsministerium hat einen Fragenkatalog veröffentlicht, in dem Fragen zur die Quarantäneverordnung und mögliche Ausnahmen geklärt werden: Fragen zur Einreise-Quarantäneverordnung (EQV)

Hintergrund: Die Bundesregierung hatte am 06. April 2020 Quarantänemaßnahmen für Einreisende nach Deutschland vorgeschlagen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Im nächsten Schritt mussten die Bundesländer eine entsprechende Verordnung erarbeiten. Die bayerische Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus trat am 10. April 2020 in Kraft, wurde seitdem mehrmals verlängert und geändert.



Hinweis: Testpflicht bei Rückkehr aus Risikogebieten seit dem 08. August 2020

Alle Rückkehrer und Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen nach der Bundesverordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten seit dem 08. August 2020 einen negativen Corona-Test vorlegen können oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen. Reiserückkehrer müssen solange in eine 14-tägige Quarantäne bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Die Einführung der Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten lässt die Bestimmungen der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung vom 15. Juni 2020 (EQV) unberührt.

Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenstopp durch ein Risikogebiet durchreisen, sowie Personen, die unter die Ausnahmen der EQV fallen.

Informationen zu Teststationen finden Sie im Fragenkatalog des bayerischen Gesundheitsministeriums: Fragen zur Testpflicht für Reiserückkehrende aus Risikogebieten.