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Coronavirus - Auswirkungen auf Auslandsaufträge

Bestimmungen aufgrund der aktuellen Corona-Situation können sich schnell ändern. Unabhängig von aufgrund der Corona Pandemie eingeführten Beschränkungen (Quarantänebestimmungen, Grenzkontrollen, Einreiseverboten) gelten Meldepflichten, wenn Sie als Handwerksbetrieb einen Auftrag im Ausland ausführen. Die vor Ort geltenden Hygiene- und  Sicherheitsbestimmungen der einzelnen Länder sind einzuhalten.

Seit dem 01. Oktober 2020 gelten weltweit wieder differenzierte, länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Sie lösen damit die pauschale Reisewarnung für außereuropäische Länder ab, die bis zum 30. September bestand hatte. Aktuelle Hinweise über die Einreisebedingungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist seit dem 15. Juni freies Reisen ohne Grenzkontrollen und Beschränkungen der Freizügigkeit wieder möglich. Die neue Webseite  „Re-Open EU“ der Europäischen Kommission beinhaltet aktuelle Informationen über Reisen und Urlaub in der EU, unter anderem zu Verkehrsmitteln, Reisebeschränkungen und Regeln zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, wie Abstandsregeln und Tragen von Gesichtsmasken.

Informationen zur Auswirkung auf Auslandsaufträge erhalten Sie auf der Seite von Bayern Handwerk International und auf der Seite Wie gehen wir mit Auslandsaufträgen um.