Innovation
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HWK Schwaben hilft innovativen Betrieben

Innovationsgutschein Bayern

Eine hohe Anzahl von technischen Innovationen stammt aus dem Handwerk. Allerdings werden viele gute und innovative Ideen nicht weiterverfolgt. Die Gründe liegen oft beim finanziellen Aufwand für die Umsetzung der Innovationen. Hier kann der Innovationsgutschein Bayern schnell und einfach helfen: Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern können ohne großen bürokratischen Aufwand einen Innovationsgutschein beantragen und damit bis zu 60% Zuschuss für externe Entwicklungsdienstleistungen erhalten!



Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:

  • Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen mind. 4.000 Euro und maximal 30.000 Euro.
  • Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen.

Innerhalb von 24 Monaten können für ein Unternehmen maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden.



Wer ist antragsberechtigt?

Gefördert werden alle Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Umsatz/Jahresbilanz mit Sitz/Niederlassung in Bayern. Ebenso werden Gründer gefördert.

Hier gibt es weitere Informationen: www.bayern-innovativ.de

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Susanne Sadremoghaddam

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1567

Fax 0821 3259-21567

susanne.sadremoghaddam--at--hwk-schwaben.de