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White Delivery Trucks Backed Up to A Warehouse Building

Saubere Luft - jetzt Ihr Handwerkerfahrzeug nachrüsten!

Anträge zur Förderung von Nachrüstungen mit Stickoxidminderungssystemen können bis zum 31. März 2021 über das Förderportal easy-Online gestellt werden. Für die geförderten Projekte wird eine Laufzeit bis spätestens 31. Dezember 2021 festgelegt.

Handwerker- und Lieferfahrzeuge z. B. von Glaserbetrieben oder Sanitärbetrieben sind regelmäßig im Stadtverkehr unterwegs. Da sie hauptsächlich mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen sie zur Belastung der Innenstädte mit Stickstoffdioxid bei. Aufgrund des täglichen Einsatzes dieser Fahrzeuge in nicht unerheblichem Umfang ergibt sich ein Emissionsreduktionspotenzial, das ausgeschöpft werden soll.

Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 t bis 7,5 t, die ihren Firmensitz in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt (in Anhang II der jeweils geltenden Förderrichtlinie genannt) oder den angrenzenden Landkreisen haben, sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in einen der betroffenen Städte oder den angrenzenden Landkreisen hat.

Im Förderprogramm wird zwischen "leichten" und "schweren" Handwerker- und Lieferfahrzeugen unterschieden:

  • Leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen
  • Schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.



Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung und beraten Sie gerne.

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Susanne Sadremoghaddam

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1567

Fax 0821 3259-21567

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