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Jetzt schnell beantragen: die LKW-Abwrackprämie

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein nationales Flottenaustauschprogramm für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht der Klassen N2 und N3 aufgelegt. Das Programm dient neben der Förderung von elektro- und wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen auch der Förderung der Erneuerung der konventionellen Nutzfahrzeugflotte mit modernen Verbrennungsmotoren der Schadstoffklasse VI. (Hierunter fallen neben Diesel- auch Gasantriebe.)

 

Obwohl einige Voraussetzungen zur Antragstellung zu erfüllen sind, ist das Programm angesichts der möglichen Fördersummen von 10.000 Euro (bei Verschrottung eines Bestandsfahrzeuges mit Euro 0 bis IV) oder bis zu 15.000 Euro (bei Verschrottung eines Fahrzeugs mit Euro V) attraktiv für Betriebe mit älteren schweren Nutzfahrzeugen. Zusätzlich ist die Förderung von intelligenter „Trailer-Technologie“ mit 5.000 Euro möglich (u.a. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger oder aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger). Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent des nachgewiesenen Anschaffungspreises der jeweiligen Technologie. Ein einzelner Antragssteller kann maximal 800.000 Euro Förderung erhalten.

 

Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse antrag-gbbmvi.bund.de einzureichen. Anträge können ab dem 26. Januar 2021, 9:00 Uhr eingereicht werden. Der vollständige Antrag muss bis zum 15. April 2021 beim BAG eingehen. Das Förderprogramm endet am 30. Juni 2021. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge.

 

Schnell sein lohnt sich:

Da mit einer vorfristigen Überdeckung des Förderprogramms zu rechnen ist, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Förderprogramm auseinandersetzen und bei Interesse zeitnah Erkundigungen bei Fahrzeughändlern einholen!

 

Hinweise zum Förderprogramm (Auswahl)
  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts. Vor-aussetzung ist, dass ein Bestandsfahrzeug der Klassen N2 der N3 mit Euronorm 0 bis V verschrottet und ein Neufahrzeug der Euronorm VI bzw. ein batterieelektrisches oder mit Wasserstoff angetriebenes Fahrzeug erworben wird.
  • Jeweils sind nur Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht erfasst. (Unbeachtlich ist, dass die Klasse N2 schon ab 3,5 Tonnen einsetzt.)
  • Das Neufahrzeug muss ein Produktionsdatum im Jahr 2021 aufweisen.
  • Alt- wie Neufahrzeuge müssen gewerblich genutzt werden bzw. worden sein.
  • Das Bestandsfahrzeug muss bis zum Zeitpunkt seiner Verschrottung mindestens 12 Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein. (Coronabedingte zeitweise Abmeldungen werden nach Angabe des BAG nicht berücksichtigt. Wie saisonale Abmeldungen z. B. im Baugewerbe berücksichtigt werden, ist noch ungeklärt.)
  • Das Neufahrzeug muss min. 24 Monate im Eigentum des Antragstellers bleiben.
  • Die Neufahrzeuge müssen mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein. (Das gilt nicht für Wasserstoff- und Elektrofahrzeuge.)
  • Zusätzlich muss ein Abbiegeassistenzsystem im Neufahrzeug verbaut sein.
  • Mit dem Antrag ist u. a. eine Kopie der Zulassung und die Kopie eines Angebotes über das neu anzuschaffende Fahrzeug einzureichen.
  • Innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Zuwendungsbescheids hat der Zuwendungsempfänger auf elektronischem Weg unter Verwendung des Antragsportals (eService Portal) einen Zwischennachweis beim Bundesamt vorzulegen. Dieser muss u. a. eine elektronische Kopie eines geeigneten Nachweises der verbindlichen Verpflichtung (verbindliche Bestellung oder Abschluss des Kaufvertrags) zur Anschaffung des Neufahrzeugs enthalten.
  • Hinweis: Die Verschrottung eine Altfahrzeuges und der Kauf eines Neufahrzeuges dürfen erst nach der Antragsstellung durchgeführt werden. Die Verschrottung muss spätestens zwei Monate nach Zulassung des geförderten Neufahrzeugs bzw. spätestens 31.12.2021 erfolgen.


Näheres hierzu:

Informationsseite des BAG

Förderrichtlinie



Martin Melanie

Melanie Martin

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86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1570

Fax 0821 3259-21570

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