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Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2021 in Kraft

Am 17.12.2020 hat der Bundestag die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Mit dem EEG soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert werden.

Weil Förderungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zum Ende dieses Jahres auslaufen, waren Anpassungen in einzelnen Bereichen notwendig geworden, um eine Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auch ab dem kommenden Jahr weiter zu gewährleisten. Die Novelle beinhaltet besonders für den Betrieb und den Ausbau von Photovoltaikanlagen Verbesserungen.



Wichtige Festsetzungen für PV-Anlagen sind:

  • Der Ausbaupfad für Solarstrom wurde erhöht. Der jährliche Zubau soll von 2,5 auf 4,5 Gigawatt steigen.
  • Neue PV-Dachanlagen müssen, wie bisher, ab einer Leistung von 750 kWp an Ausschreibungen teilnehmen.
  • PV-Altanlagen, die ab 2021 aus ihrem 20-jährigen Vergütungszeitraum herausfallen würden, werden zunächst bis 2027 weiter eine feste Einspeisevergütung in Höhe ihres Marktwertes (abzüglich einer Vermarktungspauschale) erhalten.
  • Zudem sind PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp von der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom (bis maximal 30 MWh) befreit. Dies galt bisher nur für Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp. Diese Änderung gilt sowohl für Neu- als auch für Altanlagen.
  • Für PV-Anlagen (Bestands- sowie Neuanlagen) bis zu einer Leistung von 7 kWp muss kein Smart-Meter installieren werden. Neuanlagen müssen nun bereits ab einer Leistung von 25 kWp (bisher: 30 kWp) technisch fernsteuerbar sein.
  • Mieterstrom wird von der Gewerbesteuer befreit.

In der Zwischenzeit hat sich die Europäische Union auf ein neues Klimaziel für 2030 festgelegt - auf eine 55-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen - und auf vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Das macht eine grundsätzliche Reform des EEG notwendig. Die soll in diesem Jahr angepackt werden.

Die Pressemitteilung der Bundesregierung finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis:

Ende Januar endet die Frist für Bestandsanlagen, die Strom ins Netz einspeisen, um sich ins Marktstammdatenregister einzutragen. Wird die Frist für die Meldepflicht versäumt, droht der Verlust der EEG-Einspeisevergütung oder ein Bußgeld! Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur: Marktstammdatenregister

Haben Sie Fragen oder möchten sie gerne persönlich beraten werden? Wir helfen Ihnen gerne!



Martin Melanie

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