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CE-Kennzeichnung - betrifft mich das?

Mit der CE-Kennzeichnung und der zugehörigen EG-Konformitätserklärung von Produkten wird ein einheitlicher Sicherheitsstandard für den EU-Raum gewährleistet. Die Verantwortung für die Identifizierung und Durchführung notwendiger Maßnahmen liegt beim sogenannten Inverkehrbringer. Das kann der Hersteller oder auch der Importeur eines Produktes sein. Nicht jede Art von Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Beispiele für kennzeichnungspflichtige Produktgruppen sind Maschinen, elektrische Geräte und Anlagen, Kinderspielzeug sowie Medizinprodukte.



Oftmals ist nicht jedem Betrieb sofort klar, welche Verantwortung und Pflichten sie beim Thema CE-Kennzeichnung haben. Die Handwerkskammer für Schwaben bietet hierzu Unterstützung an und berät zu Ihren offenen Fragen umfassend und kostenfrei.



Beachten Sie auch unser aktuelles Webinar-Angebot im November:

Webinar: "CE-Kennzeichnung - Was Handwerker wissen müssen"

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