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HWK Schwaben

Neuordnung der handwerklichen Elektroberufe

Im Rahmen des Neuordnungsverfahrens des Elektrohandwerk sind nun die novellierten Ausbildungsordnungen erlassen und am 09.04.2021 im Bundesgesetzblatt (Jhg. 2021, Teil I, Nr. 15, S. 662 ff.) veröffentlicht worden.

Ab dem 01.08.2021 regelt die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen“ vom 30.03.2021 die Berufsausbildung im gesamten Elektrohandwerk. Dabei werden folgende Ausbildungsberufe umfasst:

  • Elektroniker/in
    • Fachrichtung „Energie- und Gebäudetechnik“
    • Fachrichtung „Automatisierungs- und Systemtechnik“
  • Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration

  • Informationselektroniker/in

  • Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung

Weiterführenden Informationen zur Neuordnung - insbesondere zu Berufsbild bzw. dessen Anpassung, Prüfungsstruktur und Prüfungsinstrumente sowie Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Bundesinsituts für Berufsbildung (BIBB) in der Rubrik Recherchetools "Neue und modernisierte Ausbildungsberufe".



Für Fragen steht Ihnen das Team Ausbildungsberatung gerne zu Verfügung.