Neubauförderung für Effizienzhausklasse 55 wird zum 01.02.2022 eingestellt
Die Bundesregierung ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.
Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für weniger effiziente Neubauten. Bei neuen Wohngebäuden entfällt die Effizienzhaus-Stufe 55, bei neuen Nichtwohngebäuden die Effizienzgebäude-Stufe 55 (jeweils einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse).
Das bedeutet konkret:
- Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 bei Neubauten kann noch bis 31.01.2022 beantragt werden – sie entfällt zum 01.02.2022.
- Andere Effizienzhaus-Stufen/Effizienzgebäude-Stufen sowie Gebäudesanierungen werden unverändert gefördert.
(Quelle: KfW) www.kfw.de
Die Richtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ sowie die dazugehörigen technischen Mindestanforderungen finden Sie auf der Internetseite des BMWi.
Sie möchten neu bauen oder sanieren und finden sich nicht zurecht im Förderdschungel?
Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise direkte Unterstützung.