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Arbeitsschutz im Handwerk - so mache ich es richtig!

Das Arbeitsschutzgesetz legt fest: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Sie tragen die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter – dies umfasst auch geringfügig Beschäftigte, Praktikanten sowie Zeitarbeiter.

Dabei müssen Sie schon präventiv tätig werden, wie z.B. die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes, aber auch Maschinenschutz, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote. Die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen sind ebenfalls Präventionsmaßnahmen. Die Grundsätze der Prävention sind in der Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz „DGUV Vorschrift 1“, definiert.

Je nach Größe und Art Ihres Betriebs müssen Sie unterschiedliche Maßnahmen treffen. Zu den Wichtigsten gehören:



Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist für alle Unternehmen in Deutschland gesetzliche Pflicht. Sie bildet die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung nehmen Sie alle Gefährdungen in Ihrem Betrieb systematisch auf und leiten daraus geeignete Maßnahmen ab. Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig überprüft werden und schriftlich dokumentiert sein.



Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Jeder Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Sie sollen zum Thema Arbeitsschutz und Unfallverhütung, insbesondere bei dem Thema Gefährdungsbeurteilung beraten. Für jede Unternehmensgröße sind sinnvolle Betreuungsformen möglich.



Unterweisung

Beschäftigte müssen regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, anlassbezogen, aber in jedem Falle vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit zum Thema Arbeitsschutz unterwiesen werden. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden.



Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind Grundlage für Unterweisungen. Sie regeln das Verhalten im Betrieb, in bestimmten Arbeitsbereichen oder bei bestimmten Tätigkeiten. Grundlage für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist u.a. die Gefährdungsbeurteilung.



Erste Hilfe

Erste Hilfe muss betrieblich organisiert sein und sachkundig durchgeführt werden. Sie kann Folgen von Unfällen mildern und Leid ersparen. Je nach Unternehmensgröße sind eine bestimmte Anzahl an ausgebildeten betrieblichen Ersthelfern vorgeschrieben.



Die Handwerkskammer für Schwaben berät sie umfassend und kostenfrei zu allen Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz im Betrieb.



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