Neuordnung der Berufsausbildung im Zahntechnik-Handwerk
Die Berufsausbildung zum/zur Zahntechniker/in wurde neu geregelt. Die neue Verordnung vom 23. März 2022 tritt am 01. August 2022 in Kraft.
Somit wurde die bisherige Ausbildungsverordnung vom 11.12.1997 aufgehoben.
Die Ausbildungsinhalte wurden durch die Neuordnung vollständig überarbeitet. Das Berufsbild wurde modernisiert, behält aber die gleiche Struktur (Monoberuf ohne Differenzierung).
Wesentliche Änderungen:
- Einführung der Gesellenprüfung in einer gestreckten Form - Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2.
- Anwendung der neuen Standardberufsbildpositionen. Somit sollen Kenntnisse und Kompetenzen z.B. in den Bereichen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ oder „Digitalisierte Arbeitswelt“ während der gesamten Ausbildung vermittelt werden.
- Aufnahme von Begriffsbestimmungen in §3 der Ausbildungsverordnung.
Alle weiteren Neuerungen entnehmen Sie der Ausbildungsverordnung, die auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Download zur Verfügung steht.
Für Fragen steht Ihnen das Team Ausbildungsberatung gerne zur Verfügung.