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Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder

Seit dem 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten.



Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen

  • Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.

  • In einem zweiten Schritt wird - im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

  • Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.

    (Quelle: Pressemitteilung BMWi)

Die Förderung kann, wie gewohnt, wieder bei der KfW Bankengruppe beantragt werden. Die neuen Fördersätze sind wie folgt:

  • Nichtwohngebäude
    -       Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss, bis zu 3 Mio. Euro
    -       Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % Tilgungszuschuss, bis zu 3,75 Mio. Euro

  •  Wohngebäude
    -       Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss, bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit
    -       Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % Tilgungszuschuss, bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
    -       Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % Tilgungszuschuss, bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der KfW Bankengruppe.



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