Transparenzregister - ist Ihre GmbH bereits eingetragen?
Durch die Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) zum 01.08.2021 sind neue Meldepflichten betreffend der Eintragung ins Transparenzregister hinzugekommen. Die Übergangsfrist für Gesellschaften mit beschränkter Haftung endet nun zum 30.06.2022. Dies gilt auch für Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt). Bei der Meldung werden die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten rückwirkend bis zum 01.10.2017 erfasst.
Spätestens bis zum Jahresende müssen dann alle anderen Unternehmen ihrer Verpflichtung zu der Meldung ins Transparenzregister nachkommen, weil dann die letzte Übergangsfrist endet. Dies betrifft die im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften.
Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch unter www.transparenzregister.de vorzunehmen. Die Eintragung ist kostenlos. Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt. Weitere Details enthält ein Merkblatt des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Merkblatt Transparenzregister
Aber Achtung: Vor zweifelhaften Organisationen, welche mit der Angst vor drohenden Bußgeldern eigene Dienstleistungen teuer verkaufen wollen, wird jedoch ausdrücklich gewarnt!