Corona Schnelltest
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Betriebe müssen Corona-Daten jetzt löschen!

Für eine lange Zeit galt in vielen Unternehmen und Geschäften: Nur wer geimpft oder getestet ist, darf eintreten. Hierzu waren auch die Handwerksbetriebe verpflichtet: Zahlreiche Impfausweise und Tests, auch von den eigenen Mitarbeitenden, wurden kontrolliert.

Außerdem mussten die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden erhoben und im Falle einer Infektion an die Gesundheitsämter weitergegeben werden. Im Handwerk war dies insbesondere bei den körpernahen Dienstleistungen, wie Friseursalons oder Kosmetikinstituten, der Fall. Seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 19.03.2022 ist diese Pflicht entfallen.

Unternehmen und Behörden sind nun angehalten, personenbezogene Corona-Daten zu löschen, weil die gesetzlichen Vorgaben weggefallen sind.

„Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um bei unangekündigten Kontrollen hohe Bußgelder zu vermeiden“, warnt Lukas März, Unternehmensberater der HWK Schwaben für Datenschutz.

Sie benötigen dazu weitere Informationen? Die HWK Schwaben unterstützt Sie gerne.

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Lukas März

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