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Großbritannien: Brexit kann Ursprungskalkulation beeinflussen

Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich im Rahmen der Brexit-Verhandlungen auf eine Übergangsphase geeinigt. Die Übereinkunft ist Teil des aktuellen Entwurfs des Austrittsabkommens. Wenn es von beiden Seiten ratifiziert wird, bleiben die Briten bis zum 31. Dezember 2020 Teil des Binnenmarkts und der Zollunion. Während dieser Zeit müssen sie sich weiterhin an EU-Gesetzgebung halten, profitieren aber gleichzeitig auch von den Vorteilen des europäischen Binnenmarkts. Mit einer Ausnahme: Die rund 40 Freihandels- und Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit 71 Drittstaaten weltweit gelten nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Denn es ist nach dem 29. März 2019 kein Mitgliedstaat der EU mehr.



Pflichten, aber keine Vorteile

Die Briten müssen sich als Teil der Zollunion auch während der Übergangsphase an den gemeinsamen europäischen Zolltarif halten. Denn das Vereinigte Königreich bleibt Teil des Zollgebiets der Europäischen Union. Staaten, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, können also weiterhin zollvergünstigt ins Vereinigte Königreich exportieren. Umgekehrt wird dies aber nicht mehr automatisch der Fall sein. Zollfreiheit oder eine Zollvergünstigung im Rahmen eines Freihandelsabkommens gelten nur für Waren, die ihren Ursprung im Vertragspartnerstaat haben. Ziel der britischen Regierung ist es deshalb, während der Übergangsphase gegenüber den Drittstaaten, mit denen die EU Freihandelsabkommen vereinbart hat, weiterhin als EU-Mitgliedstaat zu gelten und so auch selbst von den Freihandelsabkommen profitieren zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist allerdings die Zustimmung aller Vertragsparteien notwendig.



Auswirkungen auf den Warenursprung

Die Nachteile für britische Unternehmen sind offensichtlich. Aber auch für deutsche Firmen können Probleme entstehen, wenn sie über ihre Liefer- und Produktionsketten eng mit der britischen Wirtschaft verflochten sind. Denn wenn das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr ist, haben auch im Vereinigten Königreich hergestellte Vormaterialien keinen EU-Ursprung mehr. Ist ihr Anteil zu hoch, verlieren auch die fertigen Produkte ihren EU-Ursprung. Zollvergünstigungen, die sich aus EU-Freihandelsabkommen mit Drittstaaten ergeben, könnten dann von deutschen Herstellern nicht mehr in Anspruch genommen werden. Betriebe, die Waren aus Großbritannien beziehen, müssen daher den Warenursprung Ihrer Endprodukte überprüfen und neu berechnen!



Lösung noch nicht in Sicht

Die Europäische Union kommt dem Vereinigten Königreich entgegen. So enthält der Vertragsentwurf für das Austrittsabkommen eine Klausel, die Handelspartner zu notifizieren, dass das Vereinigte Königreich auch während der Übergangsphase als EU-Mitglied gelten solle. Doch die Unterstützung der Europäischen Union allein ist nicht ausreichend. Alle 71 Staaten müssen zustimmen. Ob dies gelingt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. 

Quelle: GTAI – Germany Trade & Invest

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