Recycling
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Frankreich: Neue Vorschriften für den Export von Elektro- und Elektronikgeräten

Die Rücknahme- und Entsorgungspflicht von Unternehmen umfasst künftig alle Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht explizit durch das neue Gesetz ausgeschlossen sind.

Dazu gehören:

  • Elektrogeneratoren
  • Druckkartuschen
  • Leuchtkörper
  • elektrische Geräte wie Steckdosen und Schalter sowie bspw. Möbel und Bekleidung mit elektronischen Komponenten.

Unternehmen, die solche Geräte im Direktvertrieb nach Frankreich exportieren, müssen diese bei einem der zugelassenen Entsorgungssysteme Ecologic, Eco-systèmes, Récylum (Lampen) und PV Cycle (Solarzellen) über einen Bevollmächtigten anmelden.

Bereits seit 2016 bietet die AHK Frankreich Unternehmen an, als Bevollmächtigter die Entsorgungs- und Rücknahmepflichten von Unternehmen in Frankreich zu übernehmen sowie sie aktiv bei den Anmelde- und Meldeverfahren zu unterstützen.



Kontakt:

Christa Geissinger
Bereichsleitung Umwelt
Tel.: 00 33 1 40 58 35 95
Email: cgeissinger@francoallemand.com 



Quelle: AHK Frankreich