Dänemark: Neue Vertragsstandards für die Baubranche
In Dänemark gibt es kein Werkvertragsrecht. Die gesetzlichen Regelungen richten sich nach dem Schuldrecht. In der Baubranche ist daher die Vereinbarung von vertraglichen Standartbedingungen (Almindelige Betingelser, kurz AB) üblich. Die bisherigen Vertragsstandards sind veraltet. Sie wurden komplett überarbeitet. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden sie voraussichtlich ab 2019 Teil der Ausschreibungsbedingungen.
Die neuen Vertragsstandards
- AB 18 für Werkverträge und Materiallieferungen
- AB forenklet für einfache, kleine Werkverträge
- ABT 18 für Generalunternehmen
- ABR 18 für Planung und Beratung
stehen hier (in dänischer Sprache) zur Verfügung: Trafikstyrelsen