Tablet DSGVO Titel

Die DSGVO und ihr Verfahrensverzeichnis - was ist zu tun?

Dokumentation im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten)



Weshalb ist eine Dokumentation nötig?

Handwerksbetriebe, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, sämtliche Verarbeitungsprozesse im sogenannten „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ zu dokumentieren.

So ist eine Übersicht über die datenschutzrelevanten Abläufe im Betrieb gegeben und der Betriebsinhaber kann sich einen Überblick über das Ausmaß und die Intensität der betrieblichen Datenverarbeitung verschaffen. 

Die Pflicht zur Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse sowie die konkreten Anforderungen an die Dokumentation sind in Artikel 30 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. 

Hintergrundinformation zur Dokumentationspflicht.



Was ist zu dokumentieren?

Nach Art. 30 DSGVO sind alle Tätigkeiten zu dokumentieren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Solche Tätigkeiten können in den unterschiedlichsten betrieblichen Situationen vorkommen, wie z.B. Erstellung und Veränderung der Kundendatei, Verwaltung der Mitarbeiterakten, Verwendung einer Kamera im Betrieb.



Beispiele und Musterdokumente finden Sie in folgenden Dokumenten: