Geld Kugelschreiber
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Mit Geld vom Staat was Großes machen!

Ein wichtiger Hinweis für alle Handwerksbetriebe, die eine innovative Idee verwirklichen oder Ihre Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen verbessern möchten: Das Förderprogramm „Innovationsgutschein“ für Handwerksbetriebe in Bayern ist jetzt noch attraktiver!

Bis jetzt hieß es in den Förderrichtlinien, dass die Entwicklung von Software im Rahmen dieses Förderprogramms grundsätzlich nicht förderfähig ist. In der Vergangenheit wurde die Formulierung „grundsätzlich“ von dem zuständigen Referat des Ministeriums so ausgelegt, dass das Projekt nur einen „sehr geringen“ bzw. „gar keinen“ Softwareanteil beinhalten darf.

Inzwischen ist es allerdings so, dass eine Förderung bei Projekten mit Software-Anteil durchaus möglich ist und solche Projekte gefördert werden.

Also falls Sie passende Innovationsprojekte mit untergeordneten Soft- und Hardwareanteil haben, käme der Innovationsgutschein durchaus in Frage. Auch wäre hier die Entwicklung des Hardware-Anteils förderfähig.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Flyer Innovationsgutschein



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