EEG-Umlage Tastatur
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Diskussion über EEG-Umlage bei KWK beendet!

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bleibt alles beim Alten: Betreiber einer solchen Anlage müssen die EEG-Umlage nun doch nur anteilig bezahlen. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nach einem Gespräch mit der EU-Wettbewerbskommission im Mai bekannt gegeben.

Die anteilige Umlage beträgt nach wie vor 40 Prozent der aktuellen EEG-Umlage, so das Ministerium. Ausnahmen gelten lediglich für Anlagen ab einem MWel (Megawatt elektrisch) bis zehn MWel.

Die Höhe des Anteils ist seit Jahresanfang auf Grund einer ausgelaufenen Frist neu diskutiert worden. Die aktuell getroffene Vereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Bereits geleistete Zahlungen werden den KWK-Betreibern zurückgezahlt.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmwi.de

Ansprechpartner für KWK und weitere Themen aus dem Bereich Energie in der Handwerkskammer für Schwaben finden Sie nachfolgend. 

Martin Melanie

Melanie Martin

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