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EU-Parlament: Reform der Entsenderichtlinie

Deutschland hat im Jahr 2016 ca. 260.000 Arbeitnehmer in EU-Mitgliedstaaten entsendet. Um EU-Bürgerinnen und -Bürger, die von ihren Arbeitgebern in ein anderes EU-Land geschickt werden, besser vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen, hat das EU-Parlament am 29. Mai 2018 eine überarbeitete Fassung der Entsenderichtlinie beschlossen.



Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping



Hintergrund der Reform sind die unterschiedlichen Löhne und Sozialstandards in den einzelnen EU-Ländern was bei Entsendungen häufig zu Lohn-und Sozialdumping führt. Das soll sich nun ändern. Bislang sieht die EU-Entsenderichtlinie nur vor, dass entsendende Unternehmen einige Mindeststandards, zum Beispiel den Mindestlohn in dem jeweiligen Aufnahmestaat einhalten müssen.



Angleichung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und zeitliche Begrenzung der Entsendung



Demnach sollen für entsandte Arbeitskräfte künftig die gleichen Bedingungen und Entgeltregelungen des Gastmitgliedstaates wie für einheimische Arbeitnehmer gelten. Insbesondere sollen in diesem Rahmen zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen ebenso all­ge­meinver­bind­li­ch erklärte Ta­rif­verträge für ent­sand­te Ar­beit­neh­mer gel­ten. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten repräsentative regionale oder Branchentarifverträge anwenden. Dies geschah bisher nur im Bausektor.

Die neue Richtlinie sieht zudem vor, dass Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten vom Arbeitgeber zu tragen sind und dem entsandten Arbeitnehmer zukünftig nicht mehr vom Lohn abgezogen werden dürfen.

Ferner ist ein zentraler Punkt der Reform die zeitliche Begrenzung der Entsendung von Arbeitnehmern auf zwölf Monate. Unter bestimmten Umständen kann dieser Zeitraum um sechs Monate verlängert werden. Nach Ablauf der Frist dürfen entsandte Arbeitnehmer weiterhin im Gastland bleiben, allerdings gelten für sie nun die gesamten arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastmitgliedstaates.



Umsetzungsfrist bis Mitte 2020



Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen - demnach bis Mitte 2020.

Für weitergehende Informationen bei einer Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland können Sie sich gerne an unsere Außenwirtschaftsberaterin Frau Kunz wenden.