Recht Justizia
pixabay

Ist die Erhebung von Rundfunkbeiträgen verfassungskonform?

Die Richter in Karlsruhe urteilten, dass es sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich rechtmäßig sei, Rundfunkbeiträge zu erheben.



Erhebung auch für Betriebsstätten zulässig

Für den nicht rein privaten Bereich sei dieses Vorgehen nicht zu beanstanden, da Inhaber von Betriebsstätten durch das umfangreiche Rundfunkangebot einen Vorteil erhielten. So könnten hieraus Informationen für den Betrieb beschafft sowie Mitarbeiter als auch Kunden unterhalten werden.

Auch stelle es keinen Gleichheitsverstoß dar, wenn Unternehmen mit der gleichen Anzahl von Arbeitnehmern unterschiedlich belastet würden, weil sie unterschiedlich viele Geschäftssitze haben, so das Bundesverfassungsgericht. Denn der Gesetzgeber habe nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter, sondern auf die Anzahl der Betriebsstätten abgestellt. Und auch dies sei rechtmäßig.

In welcher Höhe eine Betriebsstätte Beiträge bezahlen muss richtet sich jeweils nach der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten im Vorjahr. Nicht mitgezählt werden hierbei jedoch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.

Die monatliche Beitragshöhe beträgt zur Zeit für Betriebe mit bis zu acht Mitarbeitern 5,83 €, für Betriebe mit neun bis 19 Mitarbeitern 17,50 € und für Betriebe mit 20 bis 49 Mitarbeitern 35,00 €.



Ein Betriebsfahrzeug ist beitragsfrei

Weiter ist pro Betriebsstätte ein Kraftfahrzeug, welches (auch) zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, beitragsfrei. Für jedes weitere ist ein monatlicher Beitrag von 5,83 € zu entrichten.



Etwas anderes gilt jedoch für Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten:

Hier ist der Rundfunkbeitrag bereits durch die angemeldete Wohnung und die diesbezüglich zu bezahlenden Rundfunkbeiträge abgedeckt. Demgegenüber muss in diesen Fällen jedoch bereits für das erste Kraftfahrzeug, welches nicht ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt wird, ein Monatsbeitrag in Höhe von 5,83 € bezahlt werden.



Gackowski Wolfgang

Ass. Jur. Wolfgang Gackowski

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1214

Fax 0821 3259-21214

wolfgang.gackowski--at--hwk-schwaben.de

Mindermann Claudia

Ass. jur. Claudia Mindermann

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1225

Fax 0821 3259-21225

claudia.mindermann--at--hwk-schwaben.de

Rundt Angela

Ass. jur. Angela Rundt

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1231

Fax 0821 3259-21231

angela.rundt--at--hwk-schwaben.de