Luxemburg Flagge
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Luxemburg: Mindestlöhne gestiegen

Entsendende Betriebe aus Deutschland müssen Erhöhung beachten



Deutsche Unternehmen, die vorübergehend Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden, müssen für deren in Luxemburg geleistete Stunden unter anderem den luxemburgischen Mindestlohn einhalten. Dieser ist am 1. August 2018 um 2,5% erhöht worden. Durch den sogenannten „Index“ sollen die Löhne im Großherzogtum an die Inflation angepasst werden. Steigt diese an, werden die Löhne und Gehälter dementsprechend regelmäßig angepasst. Letztmalig war dies im Januar 2017 der Fall gewesen.

Liegt der Lohn eines entsendenden Arbeitnehmers unter dem luxemburgischen Mindestlohn, so muss der entsendende Betrieb für die in Luxemburg geleisteten Arbeitsstunden einen entsprechenden Aufschlag in Höhe der Differenz bezahlen. Ausschlaggebend sind hierbei die jeweiligen Tarifverträge oder – sollte für die entsprechende Branche keiner vorliegen – der allgemeine soziale Mindestlohn. Dieser ist hier zu finden auf der Internetseite der Inspection du Travail et des Mines (ITM).

Die Nichtbeachtung des luxemburgischen Entsendegesetzes kann zu Bußgeldern und weiteren Sanktionen führen!

Über alle weiteren Formalitäten informiert Sie unser Leitfaden „Grenzüberschreitende Handwerksleistungen in Luxemburg“, den Sie gerne bei Frau Kunz anfordern können.



Quelle: Handwerkskammer Trier