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Saubere Luft - bis zu 4.000 € Förderung für Nachrüstung

„Handwerker- und Lieferfahrzeuge z.B. von Glaserbetrieben oder Paketzustellern sind tagtäglich in unseren Innenstädten unterwegs. Hier können wir mit einer Hardware-Nachrüstung viel für die Luftqualität erreichen. Mit einer Hardware-Nachrüstung dieser Kleinlaster lassen sich bis zu 85 Prozent NOx einsparen.“, so Bundesminister Andreas Scheuer zum Start der Förderung Anfang 2019. Seitdem wurden etliche Förderanträge von Handwerker- und Lieferfahrzeugen gestellt. Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs stehen insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Handwerker, die eine Nachrüstung Ihrer Fahrzeuge vornehmen wollen und in einer der belasteten Städte wie Augsburg, Ulm, München oder Regensburg ihren Firmensitz oder dort nennenswerte Aufträge haben, können Anträge stellen und mit einer finanziellen Unterstützung rechnen. Für schwere Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen ist ein Höchstbetrag von 4.000 € pro Fahrzeug angesetzt, für leichte Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen sind maximal 3.000 € pro Fahrzeug erhältlich.

Die Anträge müssen bis zum 29. Februar 2020 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie unter www.bmvi.de

Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Martin Melanie

Melanie Martin

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