Plastiktüte
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Plastiktütenverbot - das müssen Sie ab 2020 beachten!

Welche Produkte sind betroffen?

Dünne Kunststofftüten mit einer Wandstärke unter 50 µm (= 0,05 mm) dürfen nicht mehr in den Handel gebracht werden. Die sogenannten Bioplastiktüten, die aus Rohstoffen wie Zucker, Kartoffeln oder Mais hergestellt werden, sind ebenfalls betroffen. Grund dafür ist laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit der verstärkte Pestizideinsatz und verbreitete Monokulturen bei deren Herstellung. Außerdem gelten sie als nicht umweltfreundlicher und lassen sich in der Natur kaum abbauen und verleiten zusätzlich dazu, sie nicht sachgerecht zu entsorgen.

Eine Ausnahme im Entwurf stellen die besonders dünnen Einweg-Plastiktüten, die so genannten „Hemdchenbeutel“ mit weniger als 15 µm Wandstärke, dar, da sie zum hygienischen Umgang mit gekauften Lebensmitteln dienen.



Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

Die nun vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung muss als nächstes durch den Bundestag und Bundesrat. Wenn diese Instanzen durchlaufen sind, kann mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist gerechnet werden. Somit haben Händler und Geschäfte etwas Zeit um Restbestände abzubauen. Eine Nachbestellung von leichten Tragetaschen in großen Mengen sollte wohl überlegt sein, denn ein Verstoß nach dem in Kraft treten wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet.



Welche Alternativen gibt es?

Falls Sie Ihren Kunden trotzdem Tragetaschen anbieten wollen, sind Mehrweg-Taschen aus recyceltem Plastik oder Polyester sowie Stoffbeutel aus Recyclingmaterial oder aus ökologischem Anbau zu empfehlen. Es gilt immer – je häufiger die Produkte genutzt werden, desto umweltfreundlicher werden sie.



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