Beruflicher Wiedereinstieg für Langzeitarbeitslose - aber wie?
Langzeitarbeitslose sollen profitieren
Die Bundesregierung möchte Langzeitarbeitslosen einen leichteren Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen. Dazu soll ein neues Förderinstrument, die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, eingeführt werden. Am 11. Oktober debattierte der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf für ein entsprechendes „Teilhabechancengesetz“. Arbeitgeber sollen künftig Lohnkostenzuschüsse bis maximal zur Höhe des Mindestlohns erhalten können, wenn sie langzeitarbeitslose Personen einstellen. Die Förderdauer soll maximal fünf Jahre betragen.
Handwerk skeptisch
Einen zusätzlichen sozialen Arbeitsmarkt aufzubauen, ist aus Sicht des Handwerks der falsche Weg. Besser und erfolgversprechender ist es, Langzeitarbeitslose in reguläre Beschäftigung zu bringen. Die sehr gute Lage am Arbeitsmarkt bietet dafür ausreichend viele Möglichkeiten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die geplanten Lohnkostenzuschüsse zu Wettbewerbsverzerrungen durch Träger öffentlich geförderter Beschäftigung zu Lasten von Handwerksbetrieben führen. Das Handwerk fordert, nur solche Beschäftigungsverhältnisse zu fördern, die gewerblich tätigen Unternehmen weder Aufträge noch Arbeit entziehen. Die Einsatz- und Tätigkeitsfelder der geförderten Langzeitarbeitslosen müssen daher genau geprüft werden.