Kugelschreiber Unterschrift
PRILL Mediendesign - Fotolia

Handwerkskammer für Schwaben warnt vor Datenschutzauskunft-Zentrale

Die Handwerkskammer für Schwaben warnt aktuell vor Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“, die seit dem 01.10.2018 an zahlreiche Handwerksbetriebe verschickt wurden.

Diese nehmen Bezug auf die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erwecken den Eindruck eines amtlichen Schreibens. Die Betriebe werden aufgefordert, fehlende oder fehlerhafte Daten bis zum 09.10.2018 zu ergänzen oder zu korrigieren und gebührenfrei per Fax unterschrieben zurückzusenden. Beim Blick ins Kleingedruckte stellt man fest, dass mit Unterschrift ein „Basisdatenschutz-Beitrag“ von jährlich netto 498 € zzgl. Umsatzsteuer zu bezahlen ist. Gleichzeitig geht man einen Vertrag über 3 Jahre verbindlich ein.



Keine Pflicht zur Rücksendung



Wir weisen darauf hin, dass es keine Verpflichtung gibt dieses „Angebot“ zu unterschreiben und gegenüber der Datenschutzauskunft-Zentrale Angaben zu machen. Es handelt sich hier nur um einen weiteren Versuch, die Verunsicherung der Betriebe im Zusammenhang mit der Umsetzung der DSGVO auszunutzen.



Wie reagieren?



Auf das Schreiben und evtl. folgende Kontaktversuche sollten Sie nicht reagieren. Falls Sie das Fax bereits unterschrieben und zurückgeschickt haben, sollten Sie Ihre Erklärung umgehend widerrufen und ggf. wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Betroffene Betriebe der Handwerkskammer für Schwaben erhalten entsprechende rechtliche Hilfestellungen.

Vorsicht vor Lockangeboten!

Rundt Angela

Ass. jur. Angela Rundt

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1231

Fax 0821 3259-21231

angela.rundt--at--hwk-schwaben.de