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Die neue DSGVO - wie sag ich's meinem Mitarbeiter?

Nach den neuen Regelungen der DSGVO dürfen Beschäftigte eines Unternehmens personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Geschäftsführers verarbeiten, es sei denn, eine gesetzliche Regelung schreibt eine Verarbeitung dieser Daten vor.

Ergänzend dazu ist geregelt, dass der Verantwortliche, also der Geschäftsführer sicherstellen muss, dass seine Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten.

Das heißt, dass der Geschäftsführer seine Mitarbeiter idealerweise am ersten Arbeitstag über die Regelungen der DSGVO informieren muss. Aus Nachweisgründen im Rahmen der Rechenschaftspflicht ist es vorgeschrieben, diese Unterrichtung der Mitarbeiter ausreichend zu dokumentieren.

Eine gute Zusammenfassung dieser Regelung und Muster für die Dokumentation finden Sie in einem Datenblatt des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht.