Flüchtlinge
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Deutschland will für ausländische Fachkräfte attraktiver werden

Ziel: Zuwanderung von ausländischen Fachkräften erleichtern



Die Zuwanderung von Fachkräften soll neu geregelt  werden. Nun liegt der Referentenentwurf vor. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll es Unternehmen einfacher gemacht werden, ausländische Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten, also von Ländern außerhalb der EU, einzustellen.

Aus Sicht des Handwerks ist der Gesetzentwurf positiv zu bewerten. Die wichtigsten Punkte sind:



  • Die Zuwanderung für berufliche Qualifizierte wird erleichtert. Wer einen Arbeitsvertrag hat und über eine anerkannte Qualifikation verfügt, soll künftig in Deutschland arbeiten dürfen.
  • Die Beschränkung auf Engpassberufe soll entfallen. Fachkräfte können in allen Berufen tätig werden. Es muss sich nicht, wie bisher, um Berufe handeln, in denen ein Fachkräftemangel festgestellt wurde.
  • Geplant ist auch, die Vorrangprüfung abzuschaffen. Bisher muss geprüft werden, ob eine freie Stelle nicht durch einen Deutschen oder EU-Bürger besetzt werden kann.
  • Das Angebot an fachspezifischen Deutschkursen soll ausgebaut werden, um die berufliche Integration zu fördern und Sprachdefizite zu beheben.


Das Einwanderungsgesetz kann aber nur dann zu einem Erfolg werden, wenn die beteiligten Behörden, wie z. B. die Ausländerbehörden, für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Anträgen sorgen.

Kohler_Baerbel

Dipl. oec. Bärbl Kohler

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