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Schweiz: Kanton Tessin hebt LIA-Meldung auf

Das Parlament des Kantons Tessin (Großer Rat) hat im November 2018 für die Aufhebung des Gesetzes „LIA“ gestimmt. Vorausgegangen waren Beschwerden der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ), von Wirtschaft Uri und mehreren Kantonsregierungen, wonach der Kanton Tessin den Marktzugang erschwere und gegen Bundesrecht und die Ordnung des Schweizer Binnenmarktes verstoße.  



Der Kanton Tessin hat nun Ende 2018 mitgeteilt, dass das LIA endgültig außer Kraft getreten ist und somit sich ausländische Betriebe, als auch Schweizer Betriebe aus anderen Kantonen als dem Tessin, nicht mehr ins Gewerberegister eintragen lassen müssen.



Die LIA (Legge sulle imprese artigianali) war im Februar 2016 in Kraft getreten. Durch die neue Vorschrift wurden alle Handwerksbetriebe, inländische und ausländische, die im Tessin tätig werden wollten, verpflichtet, sich in ein Gewerberegister einzutragen. Für eine Registrierung mussten jeweils eine Vielzahl von Dokumenten eingereicht und Nachweise erbracht werden, wie Auszüge aus dem Handelsregister, dem Strafregister, dem Betreibungsregister, Versicherungsnachweise sowie Bescheinigungen über Diplome, Studientitel und Referenzen. Außerdem wurden Gebühren für den Ersteintrag und die technische Überprüfung der Berufskenntnisse sowie für die jährliche Nachführung des Registers fällig.



Quelle: Bayern Handwerk International