Innovation Schild
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HWK Schwaben hilft innovativen Betrieben

Seit 1. Januar 2019 gilt eine neue Richtlinie für den Abruf der Fördergelder

Eine hohe Anzahl von technischen Innovationen stammt aus dem Handwerk. Allerdings werden viele gute und innovative Ideen nicht weiter verfolgt. Die Gründe liegen oft beim finanziellen Aufwand für die Umsetzung der Innovationen. Hier kann der Innovationsgutschein Bayern schnell und einfach helfen: Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern können ohne großen bürokratischen Aufwand einen Innovationsgutschein beantragen und damit bis zu 60% Zuschuss für externe Entwicklungsdienstleistungen erhalten!

Das ist neu

Bisher existierten drei Varianten des Innovationsgutscheins (IG). Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. Januar 2019 in Kraft trat – unter Mitwirkung der Handwerkskammern – wurden diese zu zwei Varianten zusammengelegt: den IG Standard und den IG Spezial. Damit wird der Innovationsgutschein noch praxisgerechter.



Voraussetzungen und Förderhöhe in Kürze:

IG StandardIG Spezial
Förderfähige Projekte (u.a.) 
  • (technische) Machbarkeitsstudien
  • Konstruktionsleistungen
  • Prototypenbau
  • Designstudien
  • Produkttests
Fördervoraussetzungen  
  • Vorliegen einer technischen Innovation
  • Projekt ist geplant, aber noch keine Aufträge vergeben
  • Beauftragung eines externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleisters
  • Votum durch unabhängigen Fachmann
Zuwendungsfähige Kosten4.000 - 30.000 €

30.000 - 80.000 €

Förderquote Grundsätzlich 40%, zzgl. jeweils 10%, wenn
  • eine Hochschule/Forschungseinrichtung beauftragt wird und/oder
  • der Unternehmenssitz in einem Gebiet mit besonderem Handlungsbedarf liegt und/oder
  • das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat (neu), jedoch maximal 60%
Grundsätzlich 50%

Innerhalb von 24 Monaten können für ein Unternehmen maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Gefördert werden alle Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Umsatz/Jahresbilanz mit Sitz/Niederlassung in Bayern. Ebenso werden Gründer gefördert.



Informationsmaterial und Antragstellung:

Martin Melanie

Melanie Martin

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1570

Fax 0821 3259-21570

melanie.martin--at--hwk-schwaben.de