HWK Schwaben hilft innovativen Betrieben
Seit 1. Januar 2019 gilt eine neue Richtlinie für den Abruf der Fördergelder
Eine hohe Anzahl von technischen Innovationen stammt aus dem Handwerk. Allerdings werden viele gute und innovative Ideen nicht weiter verfolgt. Die Gründe liegen oft beim finanziellen Aufwand für die Umsetzung der Innovationen. Hier kann der Innovationsgutschein Bayern schnell und einfach helfen: Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern können ohne großen bürokratischen Aufwand einen Innovationsgutschein beantragen und damit bis zu 60% Zuschuss für externe Entwicklungsdienstleistungen erhalten!
Das ist neu
Bisher existierten drei Varianten des Innovationsgutscheins (IG). Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. Januar 2019 in Kraft trat – unter Mitwirkung der Handwerkskammern – wurden diese zu zwei Varianten zusammengelegt: den IG Standard und den IG Spezial. Damit wird der Innovationsgutschein noch praxisgerechter.
Voraussetzungen und Förderhöhe in Kürze:
IG Standard | IG Spezial | |
Förderfähige Projekte (u.a.) |
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Fördervoraussetzungen |
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Zuwendungsfähige Kosten | 4.000 - 30.000 € | 30.000 - 80.000 € |
Förderquote | Grundsätzlich 40%, zzgl. jeweils 10%, wenn
| Grundsätzlich 50% |
Innerhalb von 24 Monaten können für ein Unternehmen maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Gefördert werden alle Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Umsatz/Jahresbilanz mit Sitz/Niederlassung in Bayern. Ebenso werden Gründer gefördert.