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Werbung mit Fotos - Das müssen Betriebe beachten!

Bilder sagen mehr als tausend Worte. Deshalb ist erfolgreiche Werbung für den Betrieb ohne aussagekräftiges und ansprechendes Bildmaterial undenkbar. Doch worauf ist bei der Verwendung von eigenen oder fremden Fotos z. B. auf der Homepage zu achten? Welche Fallstricke lauern? Wie sichern Sie sich gegen Abmahnungen möglichst schon im Vorfeld ab?



Recht am eigenen Bild



Rechtlich unterscheidet man zwischen dem Urheberrecht und dem Nutzungsrecht. Das Urheberrecht steht nur dem Urheber - sprich Fotografen - des Bildes zu. Er allein bestimmt darüber, ob sein Bild öffentlich zugänglich gemacht wird und in welcher Art und in welchem Umfang die Bilder genutzt werden dürfen. Das Nutzungsrecht dagegen beschreibt genau, wer das Bild veröffentlichen darf und wie die Bearbeitung und Verwertung auszusehen hat.

Bei der Verwendung von Bildern für betriebliche Zwecke bei denen Personen zu sehen sind ist äußerste Vorsicht geboten. Beachten Sie grundsätzlich, dass in Deutschland das Recht am eigenen Bild besteht. Dies bedeutet, dass Fotos nur mit Einwilligung des Abgebildeten genutzt und verbreitet werden dürfen. Einwilligungen von den Personen sollten deshalb immer schriftlich vorliegen.

Doch auch durch kleine Veränderungen am Bild kann man gegen die Nutzungsrechte des  Fotografen verstoßen. Die Bearbeitung, so z.B. das Zuschneiden von Fotos, ist oft nur eingeschränkt zulässig.

Viele Betriebe entscheiden sich für die Benutzung von kostenlosen Fotos von Online-Plattformen. Hier sollten Sie die Nutzungsbedingungen genau prüfen und einhalten.

Achtung: Auch bei lizenzfreien Bildern kann der Fotograf bestimmte Regeln für die Benutzung festlegen. Bei Unklarheit sollte im Zweifelsfall auf das Bild verzichtet werden.



So geht es richtig:
  • Benutzen Sie nur Bilder mit Zustimmung des Urhebers
  • Versuchen Sie nur mit seriösen Webseiten und Datenbanken zu arbeiten
  • Achten Sie auf Klarheit und die strikte Einhaltung der Nutzungsrechte
  • Auch lizenzfreie Bilder können Regeln für die Benutzung haben
  • Jeder Fotograf hat das Recht als Urheber genannt zu werden
  • Sind Personen oder Marken abgebildet, sollten Sie eine vorherige Zustimmung zur Veröffentlichung einholen


Wachsende Zahl von Abmahnungen



Viele Betriebe mussten bei der Veröffentlichung von Bildern auf Ihrer Homepage erschreckt feststellen, dass sie wegen Verstoß gegen das Urheberrecht abgemahnt wurden. Tatsächlich ist eine steigende Zahl von Abmahnungen zu verzeichnen mit entsprechenden Kostenfolgen für die Betriebe, teilweise im fünfstelligen Bereich. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Einhaltung aller Nutzungsbedingungen doch tatsächlich zu einer Abmahnung kommen, sollten Sie das Bild so schnell wie möglich von der Homepage löschen.

Danach sollte auch bei Google eine Löschung des Cache beantragt werden, da ansonsten das Bild weiter bei der Google-Suche auftauchen kann. Auf jeden Fall raten wir Ihnen ggf. einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der die Abmahnung für Sie prüft. Erste Informationen können Sie auch bei Ihrer Handwerkskammer für Schwaben erhalten.

Recht

Rundt Angela

Ass. jur. Angela Rundt

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1231

Fax 0821 3259-21231

angela.rundt--at--hwk-schwaben.de

Mindermann Claudia

Ass. jur. Claudia Mindermann

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1225

Fax 0821 3259-21225

claudia.mindermann--at--hwk-schwaben.de