Betriebswirtschaft
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Weniger Krankenkassenbeiträge ab 2019

Durch das Versichertenentlastungsgesetz sollen die Beitragszahler um 8 Milliarden Euro bei der Krankenversicherung entlastet werden und auch Kleinselbstständige profitieren von dem neuen Gesetz.



Durch die neue Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige von 356 Euro auf 156 Euro. Oberhalb dieser Grenze ändert sich nichts.

Damit gilt für Selbstständige jetzt die gleiche Grenze wie für alle anderen freiwillig Versicherten, zum Beispiel Rentner oder Studierende. Außerdem fällt die Unterscheidung zwischen Neben- und Haupterwerb und damit die Überprüfung durch die Krankenkasse weg.



Im Normalfall brauchen Sie nicht aktiv zu werden. Anhand des letzten Einkommensteuerbescheides überprüfen die Krankenkassen selbstständig, ob sich Ihr Beitrag verändert.



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