Brexit
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Brexit: Vorbereitung für Handwerksbetriebe!

Der neue Termin für den Brexit wurde auf den 12. April festgelegt, mit der Möglichkeit, den Aufschub nochmals bis zum 22. Mai - also bis kurz vor der Europawahl - zu verlängern. Hierfür machte es die EU allerdings zur Voraussetzung, dass das britische Parlament endlich "Ja" zum Brexit-Vertrag sagt.

Weiterhin ist aber noch immer unklar, wie der Brexit konkret erfolgen soll. Welche Auswirkungen wird er auf den freien Warenverkehr oder das Aufenthaltsrecht für EU-Bürger in Großbritannien haben? Aufgrund der engen Verbindung zwischen Großbritannien und der EU können durch den Brexit jedoch noch weitere unerwartete Folgen für Ihr Unternehmen entstehen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH informiert auf seiner Homepage über die wichtigsten Punkte, die ein ungeregelter Brexit zur Folge haben könnte:

  • Der Zugang für bestimme Dienstleistungen ist nicht mehr möglich durch den Wegfall der Dienstleistungsfreiheit.
  • Die EU-Entsenderichtlinien gelten nicht mehr, sie werden durch englisches Recht ersetzt.
  • Bei der Anerkennung von britischen Abschlüssen kommen die Regeln für Drittstaaten zur Anwendung. Umgekehrt ist in Großbritannien die Anerkennung der Berufsqualifikationen bislang unklar.
  • Gesellschaftsformen in einer britischen Rechtsform verlieren in Deutschland ihre Anerkennung.
  • Produkte aus dem vereinigten Königreich sind nicht mehr zollbefreit.
  • Es wird zu Lieferverzögerungen kommen.
  • Ursprungsanteile zählen nicht mehr als EU-Ware.
  • CE-Kennzeichnungen sind im Vereinigten Königreich vorerst weiterhin anerkannt, es fehlt aber die Rechtsgrundlage.
  • Daten müssen von einem britischen auf einen deutschen Server verschoben werden.

Weitere Erläuterungen und Tipps lesen Sie im Online-Artikel des ZDH:

Brexit-Vorbereitung für Handwerksbetriebe

Die Europäische Kommission stellt auf der Homepage  einen Zoll-Leitfaden für Unternehmen sowie eine Brexit-Checkliste für Unternehmen zur Verfügung:

Brexit-Checkliste