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Neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der Bundestag hat am 21.03.2019 das sogenannte Geschäftsgeheimnisgesetz beschlossen und damit eine EU-Richtlinie über den Schutz vertraulichen Knowhows und vertraulicher Geschäftsgeheimnisse beschlossen. Es ist noch nicht verkündet worden, so dass der genaue Tag des Inkrafttretens momentan nicht feststeht. Ein Inkrafttreten im April ist jedoch noch möglich. Eine Übergangsfrist ist leider nicht vorgesehen.



Schutzmaßnahmen

Unternehmen müssen angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen und diese dokumentieren. Damit lässt sich ein in sich stimmiger Schutz vor rechtswidriger Erlangung, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen erreichen. Welche Schutzmaßnahmen angemessen sind, hängt von der Art des Geheimnisses ab. Interne Unterlagen wie beispielsweise Knowhow, Konstruktionspläne und Kundenlisten sind jedenfalls zu schützen.



Folgen fehlender Schutzmaßnahmen

Wenn Dritte unbefugt Geschäftsgeheimnisse für sich nutzbar machen, führt dies für betroffene Unternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Haben sie noch keine angemessenen Schutzmaßnahmen ergriffen, gewährt das neue Gesetz solange keinen Schutz. Die Strafandrohung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder in einer Geldstrafe würde dann nicht greifen. Das wäre für geschädigte Unternehmen bitter.



Vorgehensweise

Vorhandene Geschäftsgeheimnisse müssen im Unternehmen als solche identifiziert werden. Dann sollten diese in Geheimhaltungsstufen eingeteilt werden und für jede dieser Stufe passende Geheimhaltungsmaßnahmen ermittelt, umgesetzt und dokumentiert werden.



Parallelen zur DSGVO

Während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten Dritter regelt, bezieht sich das Geschäftsgeheimnisgesetz auf den Schutz von eigenen Geschäftsgeheimnissen. Doch bereits bei Kundenlisten gelten sowohl die DSGVO als auch das Geschäftsgeheimnisgesetz nebeneinander. Der jeweilige Schutzstandard ist zu beachten. Dies läuft darauf hinaus, dass der strengere Maßstab die Richtschnur sein wird. Wer ein aussagekräftiges Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach der DSGVO erstellt hat, wird in organisatorischer, technischer und rechtlicher Hinsicht auf bestehenden Strukturen aufbauen können.

Gackowski Wolfgang

Ass. Jur. Wolfgang Gackowski

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