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Italien: Verschärfung der Sanktionen bei Nichteinhalten des Entsendegesetzes

Bereits zum 1. Januar 2019 hat Italien die Sanktionen bei Verletzung der Meldepflichten um 20 Prozent erhöht.

Versäumen Sie, eine Entsendemeldung abzugeben, kostet dies zwischen 180 und 600 Euro pro Mitarbeiter. Bei Nichteinhaltung der Aufbewahrungspflicht wird künftig eine Geldbuße zwischen 600 und 3.600 Euro pro Mitarbeiter und bei Nichternennung eines Ansprechpartners mit Zustellwohnsitz in Italien eine Geldbuße zwischen 2.400 und 7.200 Euro erteilt.



Das aktuelle Merkblatt der Deutsch-Italienischen Handelskammer (AHK) zur Mitarbeiterentsendung finden Sie hier: Merkblatt AKH Italien



Die DEinternational Italia, Dienstleistungsgesellschaft der AHK Italien, unterstützt deutschsprachige Unternehmen bei deren Registrierung auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums, bei der Meldung der Entsendung sowie bei der vorgeschriebenen Übersetzung der notwendigen Unterlagen und steht für die Ernennung als Ansprechpartner zur Verfügung. Es wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzuholen.

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