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9 Monate DSGVO: Haben Sie die Maßnahmen schon umgesetzt?

Seit 28. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun in Kraft. Aber viele Betriebe haben bisher noch keine Maßnahmen umgesetzt und setzen sich damit der Gefahr von erheblichen Bußgeldern aus.

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht weist nochmals auf die 10 wichtigsten Maßnahmen hin:

  • Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite aktualisieren bzw. einrichten
  • Kundschaft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informieren
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen
  • Betroffenenrechte beachten (Auskunft, Löschung)
  • Verträge zur Auftragsverarbeitung abschließen
  • Regelmäßig Datensicherungen durchführen
  • Webseite überprüfen und sicher halten
  • Eigene Beschäftigte sensibilisieren und unterrichten
  • Videoüberwachung kennzeichnen
  • Datenpannen online melden

Weitere Informationen finden Sie auch in dem Dokument „Datenschutz für Bayern – DSGVO einfach umgesetzt in Unternehmen“ vom Landesamt für Datenschutzaufsicht.



Was muss ich tun? Wer kann mir helfen?

Die Berater Ihrer Handwerkskammer haben für Sie Informationen und Musterdokumente vorbereitet, die Sie hier finden.Gerne beraten wir Sie auch persönlich.