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GoBD: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Seit 1. Januar 2015 gelten vom Bundesfinanzministerium die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“. Vieles wird heutzutage unter Zuhilfenahme moderner Informations- und Kommunikationstechnik im Betrieb elektronisch be- und verarbeitet sowie archiviert. Damit wurde eine Anpassung der bisherigen Regelungen an den aktuellen technischen Stand notwendig.

Selbst wenn man nicht zum Führen von Büchern verpflichtet ist, müssen aufgrund anderer Vorschriften die steuerlichen Ordnungsschriften beachtet werden. Die Aufzeichnungen dienen dem Verständnis der Handlungen in der Vergangenheit und der leichten Überprüfbarkeit innerhalb des Aufbewahrungszeitraums.

Der Praxisleitfaden der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. hilft Unternehmen sich hier besser zu Recht zu finden. Gerade in kleinen Betrieben herrschen oft Unsicherheiten wie die Regeln rechtskonform anzuwenden sind. Praxisnah und mit konkreten Anwendungshinweisen für Schwerpunktthemen liefert er Ihnen das notwendige Hintergrundwissen.

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Unsere betriebswirtschaftlichen Berater stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Biechele Kilian

Dipl.-Betriebswirt (FH) Kilian Biechele

Unternehmensberater Betriebswirtschaft

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