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Elektromobilität - Förderung von Ladesäulen

Seit September 2017 fördert die Bayerische Staatsregierung, ergänzend zum Bundesprogramm, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Dabei kann der Zuschuss nicht permanent beantragt werden, sondern nur in kurzen Förderphasen, so genannten Förderaufrufen. Seit 29. April läuft der 4. Förderaufruf.



Die wichtigsten Informationen zum 4. Förderaufruf in Kürze:



Laufzeit:                       bis zum 28.06.2019
Antragsteller:              natürliche und juristischen Personen (inkl. Kommunen)
Fördergegenstand:    Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage

Fördersatz: 
Normalladepunkte (bis einschließlich 22 kW) mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 3.000 € pro Ladepunkt), Netzanschluss pro Standort mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 5.000 € für den Anschluss an das Stromnetz). Wenn die Ladestation einen zusätzlichen Mehrwert bietet, beispielsweise Park & Ride-Parkplätze oder E-Car/E-Bike-Sharing, kann der Fördersatz um 10 % erhöht werden.

Voraussetzungen:
Öffentlich zugängliche Ladesäule, Betrieb der Ladesäule mit Strom aus erneuerbaren Energien, Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren, Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung.

Bewilligungsverfahren:
Anträge aus Landkreisen und kreisfreien Städten mit besonderem Handlungsbedarf werden bevorzugt bewilligt. 

Quelle: Bayern Innovativ GmbH



Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie den Link zur elektronischen Antragstellung finden Sie auf den Seiten von Bayern Innovativ