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Immer wieder melden sich Handwerksbetriebe bei ihrer Handwerkskammer und teilen mit, dass sie eine Rechnung über eine Eintragung in einem Leistungsverzeichnis erhielten, jedoch keinen entsprechenden Vertrag mit dem Anbieter des Verzeichnisses abgeschlossen hätten.

Unklare Schreiben

Hintergrund ist oftmals, dass die Betriebe eine E-Mail oder ein (Fax-)Schreiben erhalten haben, in dem sie auf den ersten Blick nur aufgefordert werden, ihre Kontaktdaten zu überprüfen, ggf. zu korrigieren und das Schreiben sodann unterzeichnet zurückzusenden.

Erst beim Blick in das „Kleingedruckte“ kann erkannt werden, dass mit der Unterschrift ein Vertrag über einen Branchenbuch- oder Interneteintrag abgeschlossen wird. Diese Verträge haben in der Regel eine mehrjährige Laufzeit, die sich ohne Kündigung immer wieder verlängern soll. Die Kosten betragen nicht selten über 1.000 € pro Vertragsjahr.

Telefon-Anrufe

Eine weitere Variante kann sein, dass die Handwerksbetriebe einen Telefonanruf erhalten haben und der Anrufer z.B. mitteilte, es bestünde bereits ein kostenloser Branchenbucheintrag, der mit dem Einverständnis des Betriebes nun verlängert werden soll. Auf Grund einer oftmals psychologisch geschickt durchgeführten Gesprächsführung, wird auf diesem Weg ein Vertrag mit dem Anbieter am Telefon geschlossen, ohne dass der angerufene Handwerker dies erkennen kann und erst recht nicht möchte.

Wie reagieren?

Wir empfehlen daher, solche (Fax-)Schreiben oder auch E-Mails genau durchzulesen und diese nicht zu unterschreiben und nicht zurückzusenden, wenn kein Interesse an dem Eintrag in einem solchen Leistungsverzeichnis besteht. Erst recht sind Sie nicht verpflichtet, entsprechende Angaben zu machen oder solche Formulare zu unterschreiben. Auf entsprechende telefonische Kontaktversuche sollten Sie nicht reagieren. Am besten ist es, wenn Sie sich gar nicht erst auf ein solches Telefongespräch einlassen, indem Sie dem  Anrufer mitteilen, dass kein Interesse besteht und Sie das Telefonat möglichst schnell beenden. Sollte ein entsprechender Vertrag doch versehentlich abgeschlossen worden sein, ist es wichtig, zeitnah zu reagieren und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Betroffene Betriebe der Handwerkskammer für Schwaben erhalten entsprechende rechtliche Hilfestellungen bei folgenden Ansprechpartnern:

Mindermann Claudia

Ass. jur. Claudia Mindermann

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1225

Fax 0821 3259-21225

claudia.mindermann--at--hwk-schwaben.de

Rundt Angela

Ass. jur. Angela Rundt

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1231

Fax 0821 3259-21231

angela.rundt--at--hwk-schwaben.de