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Umweltfreundlich mobil

Mehrere Städte fördern seit diesem Jahr die Anschaffung von Lastenrädern

Gerade in Ballungsgebieten - wo die Wege eher kurz sind und das Verkehrschaos groß – kann es für Handwerksbetriebe Sinn machen, über die Anschaffung eines Lastenrads nachzudenken.

Besonders, seit der Drahtesel mit Elektroantrieb erhältlich ist, kann ein Lastenrad eine sinnvolle Ergänzung zum Fuhrpark sein, beispielsweise für Kundentermine in der Innenstadt. Im Vergleich zum konventionellen Nutzfahrzeug ist es eine gesundheitsfördernde und umweltfreundliche Alternative, mit der der Handwerker bei hohem Verkehrsaufkommen schneller zum Kunden kommt.

Um „kleine“ Lastenräder nun auch noch preislich attraktiv zu machen, bezuschussen zwei Städte in Schwaben und der Bund die Anschaffungskosten.

Augsburg:
  • Antragsberechtigt sind u.a. Betriebe, Unternehmen und Selbstständige mit Sitz oder Niederlassung in Augsburg
  • Gefördert wird der Kauf bzw. das Leasing eines neuen Lastenrads mit und ohne E-Unterstützung
  • Bis zu drei Fahrräder können pro Person beantragt werden
  • Der Zuschuss beträgt 25% der Nettokosten (ohne/mit E-Unterstüzung bis max. 750€/1.000€)
  • Die Antragstellung muss vor dem Kauf erfolgen
  • Laufzeit 01.07.2019 – 31.12.2020
  • Weitere Informationen unter: www.augsburg.de
Kempten:
  • Antragsberechtigt sind u.a. Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Kempten (Allgäu)
  • Gefördert wird der Kauf eines neuen Lastenrads mit und ohne E-Unterstützung
  • Bis zu zwei Fahrräder können pro Person beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 30% der Netto-Anschaffungskosten (ohne/mit E-Unterstützung bis max. 400€/800€)
  • Die Antragstellung muss vor dem Kauf bzw. der Bestellung erfolgen
  • Laufzeit 01.07.2019 – 31.12.2019
  • Weitere Informationen unter: www.kempten.de

Bundesförderung für E-Schwerlastenfahrräder

Sie möchten für Ihren Betrieb ein Lastenfahrrad anschaffen, das elektrisch ist und eine höhere Nutzlast bewältigen kann? Dann nutzen Sie die Bundesförderung für E-Schwerlastenfahrräder:

  • Antragsberechtigt sind u.a. private Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Sitz im Bundesgebiet Deutschland
  • Gefördert wird der Kauf eines neuen Schwerlastenrads und/oder -anhängers mit E-Unterstützung (Mindestnutzlast 150kg, Mindest-Transportvolumen 1m³)
  • Der Zuschuss beträgt 30% der Netto-Anschaffungskosten (bis max. 2.500€)
  • Die Antragstellung muss vor dem Kauf bzw. der Bestellung erfolgen
  • Weitere Informationen unter: www.bafa.de
Martin Melanie

Melanie Martin

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1570

Fax 0821 3259-21570

melanie.martin--at--hwk-schwaben.de