Rechtsgrundlagen
pixabay

Aktuelle Entwicklungen aus dem Vergaberecht

Schwellenwert

Seit 01. Januar 2020 wurde der Schwellenwert für Bauaufträge auf 5.350.000,00 € abgesenkt. Bislang betrug er (netto) 5.548.000,00 €. Für den Oberschwellenbereich ist eine europaweite Ausschreibung vorgesehen. Es gelten andere Regularien als für den Unterschwellenbereich.



 VOB/A 2019

Seit 01. März 2019 gilt auf Bundesebene die neue VOB/A Abschnitt 1. In Bayern wurde sie für die Kommunen mit Wirkung vom 14. März 2019 und für staatlicher Behörden zum 29. März 2019 verbindlich eingeführt.



Vergabehandbuch Bayern (VHB Bayern)

Mittlerweile existiert auch das überarbeitete und an die Änderungen angepasste Vergabehandbuch. Die Ausgabe Oktober 2019 finden Sie mit Arbeitshilfen und weiteren Informationen im Internet unter: 

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr



Vergabeplattform der bayerischen Staatsbauverwaltung

Vergabeunterlagen und Angebote werden über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de rechtsgültig und vertraulich über das Internet versendet. Diese Vergabelösung ist mit IT_SEC E2 (hoch) zertifiziert. Sie stellt die Kommunikation zwischen staatlichen Vergabestellen und Unternehmen im Rahmen von Vergabeverfahren nach VOB, UVgO und VgV auf eine elektronische Basis. Diese Vergabeplattform wurde auch für kommunale Auftraggeber geöffnet. Die Zielsetzung ist, die Auftragsvergabe einfach, sicher und wirtschaftlich zu gestalten. Bei Interesse und weiteren Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an: evergabe@rib-software.com.



Gackowski Wolfgang

Ass. Jur. Wolfgang Gackowski

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1214

Fax 0821 3259-21214

wolfgang.gackowski--at--hwk-schwaben.de