Fachkräftesicherung Mann Symbol Puzzle
Àíäðåé ßëàíñêèé - stock.adobe.com

Fachkräftesicherung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ist ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Mitarbeiters zu erhalten. So schreibt es der Gesetzgeber seit 2004 vor.



Durch eine systematische Vorgehensweise das Ziel leichter erreichen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement erfordert eine systematische Vorgehensweise: Es geht um ein generelles Verfahren der betrieblichen Eingliederung und der Mitarbeitersicherung. Der Arbeitgeber hat dabei mitzuwirken, Mitarbeiter gesund zu erhalten und krankheitsbedingte Ausfälle zu verringern. Mit dieser Fürsorge verbunden ist die Chance der Fachkräftesicherung und auch - vor dem Hintergrund des demografischen Wandels - die Chance, ältere Mitarbeiter länger im Betrieb zu halten.

Weitere positive betriebliche Auswirkungen:

  • Reduzierung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei Mitarbeitern.
  • Positive Auswirkung auf die Mitarbeiterzufriedenheit und die Identifikation mit dem Betrieb.
  • Positiver Imagefaktor in der Region durch kompetente und weitblickende Personalarbeit.
  • Inanspruchnahme externer Leistungen (Beratung, Förderleistungen).
  • Mehr Rechtssicherheit bei krankheitsbedingter Kündigung.


Einen eigenen, auf die Bedingungen Ihres Betriebes abgestimmten Weg gehen

Das Gesetz enthält keine konkreten Vorgaben, wie ein BEM gestaltet werden muss. Entsprechend groß ist die Unsicherheit vieler Arbeitgeber bei der Umsetzung. Hinzu kommen rechtliche Fragen: Wann gilt ein BEM als erfüllt? Oder: Ist es eine Wirksamkeitsvoraussetzung bei Kündigungen wegen Fehlzeiten?

Bewährt hat sich folgender Verfahrensablauf:

  • Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen feststellen.
  • Erstkontakt mit dem erkrankten Mitarbeiter aufnehmen, über das BEM informieren und die Durchführung des BEM anbieten.
  • Mit Einverständnis des Mitarbeiters unter Einhaltung des Datenschutzes Erstgespräch führen.
  • Fallbesprechung durchführen und individuell förderliche Maßnahmen erarbeiten. Dies können z. B. eine stufenweise Wiedereingliederung, eine Arbeitsplatzumgestaltung oder eine Umsetzung sein. 
  • Maßnahmen durchführen und überprüfen, ob die Maßnahmen positive Wirkung zeigen.

Die Handwerkskammer für Schwaben berät ihre Mitgliedsbetriebe beim Aufbau von Strukturen zum BEM, unterstützt bei BEM-Gesprächen, stellt Kontakte zu externen Stellen (z. B. Deutsche Rentenversicherung oder Inklusionsamt) her und klärt, welche finanzielle Unterstützungen Betriebe zur Erhaltung des Arbeitsplatzes erhalten können.



Umfassende Beratung erhalten Sie bei unserer Unternehmensberaterin Carolina Beunink

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Beunink_Carolina_web

Dipl.-Sozialwirtin (Univ.) Carolina Beunink

Unternehmensberaterin Personal

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1564

Fax 0821 3259-21564

carolina.beunink--at--hwk-schwaben.de