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Abwicklung von Auslandsaufträgen in Zeiten von Corona

Neben der Beachtung der geltenden Sicherheitsbestimmungen der einzelnen Länder, müssen Sie als Handwerksbetrieb individuell über das Ausführen von Aufträgen im Ausland und die Entsendung Ihrer Mitarbeiter entscheiden.



Bitte prüfen Sie aktuell, ob Ihr Einsatzort als Risikogebiet eingestuft wurde.

Auswärtiges Amt: Weltweite Reisewarnung,  Reise- und Sicherheitshinweise



Rückkehrer aus diesen Gebieten müssen mit Einschränkungen rechnen: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollten unnötigen Kontakt vermeiden und wenn möglich zu Hause bleiben. Eine Rückkehr aus Risikogebieten hat somit auch Auswirkungen auf den laufenden Betrieb in Deutschland.



Österreich

Derzeit ist der Waren- und Lieferverkehr nicht eingeschränkt. Eine Einreise zur Ausführung von Handwerksleistungen in Österreich ist derzeit noch möglich.

Risikogebiet Tirol

Das österreichische Bundesland Tirol gilt als Risikogebiet. Wer sich in Tirol aufgehalten hat, muss sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne-Bestimmungen könnten auch auf weitere österreichische Bundesländer ausgeweitet werden. Darüber hinaus hat das Bundesland Tirol eine Ausgangssperre verhängt. Notfall-Dienstleistungen und die Wartung kritischer Infrastruktur sollen weiterhin möglich sein.

Informieren Sie sich über Ihren Auftraggeber zur aktuellen Situation vor Ort (Firmenöffnung, Zugang zur Baustelle). Bedenken Sie dabei auch die Quarantäne – Bestimmungen bei einer Rückkehr Ihrer Mitarbeiter.

Deutsche Handelskammer in Österreich: Infos zum Coronavirus in Österreich 

Nähere Informationen unter: www.tirol.at

Schweiz

Die Schweiz hat nun ebenfalls Grenzkontrollen eingeführt. Wenn Sie Mitarbeiter in die Schweiz entsenden möchten, dann muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Sie haben einen beruflichen Grund für die Einreise in die Schweiz und besitzen eine Meldebescheinigung.
  • Sie führen einen gewerblichen Warentransport aus und besitzen einen Warenlieferschein.

Bei einer Entsendung muss Ihr Mitarbeiter die Entsendemeldung mit sich führen.

Handelskammer Deutschland Schweiz: Coronavirus - Grenzüberschreitender Wirtschaftsverkehr Deutschland-Schweiz

Bitte beachten Sie, dass sich die Situation an den Grenzen durch weitere Einschränkungen jederzeit ändern kann. Wir empfehlen Ihnen direkt mit Ihrem Auftraggeber zu klären, wie sich die Situation vor Ort darstellt.

Quellen:  AHK, BHI