Recht Paragraf
pixabay

Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hat einen Praxisleitfaden "Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie" veröffentlicht, in dem Sie weitere Informationen finden.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zeitlich begrenzte Neuregelungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie:

450-Euro-Grenze darf im Minijob überschritten werden:
Arbeitgeber beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber teilweise in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen.

Wie die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung mit einer Meldung vom 30.03. bekanntgegeben haben, werden für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt jedoch weiterhin nicht vor, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das monatliche Arbeitsentgelt 450 Euro übersteigt.

Sonderzahlungen für Beschäftigte sind bis 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Das hat das Bundesministerium der Finanzen in einer Pressemeldung bekannt gegeben.

Voraussetzung ist, dass diese Sonderleistungen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 ausgezahlt und zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. 

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.

Bader Claudia

Dipl. Kff. (Univ.) Claudia Bader

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1283

Fax 0821 3259-2-1283

claudia.bader--at--hwk-schwaben.de

Münsch-Haban Iris Iris Münsch-Haban

Ass. jur. Iris Münsch-Haban

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1541

Fax 0821 3259-21541

iris.muensch-haban--at--hwk-schwaben.de